Kategorie: schule

  • Zwischenstopp Freie Bildung

    Zwischenstopp Freie Bildung

    Bei uns in Österreich gibt es für die Bildung der Kinder einen rechtlich verbindlichen Rahmen. Dieser Rahmen wird „Ausbildungspflicht“ genannt. Damit ist die Verpflichtung der mit der Obsorge betrauten Personen gemeint, den obsorgten Kindern ein Maß an Bildung zugänglich zu machen, das einen gewissen Mindesstandard erfüllt. Wo und wie das passiert, bleibt den Obsorgenden grundsätzlich…